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Rechtsanwalt Magdeburg

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Ihre Kanzlei in Magdeburg

Die Kanzlei RECHTSANWÄLTE REMMERS • ROBRA • MEYER Partnerschaft mbB wurde im Jahre 1995 von Herrn Dr. h. c. Walter Remmers, Landesjustizminister a. D. in Niedersachsen und Sachsen- Anhalt, sowie Herrn Rainer Robra, bis 1994 Staatssekretär im Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt, derzeit Staatsminister des Landes Sachsen-Anhalt, gegründet.

Wir bieten Rechtsberatung für Privatmandanten & Unternehmer

Unsere Fachgebiete im Überblick

  • Arbeitsrecht

  • Bau- und Architektenrecht

  • Erbrecht

  • Familienrecht

  • Gewerbliches Mietrecht

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Mediation

  • Medizin- und Arzthaftungsrecht

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Sozialrecht

  • Vergaberecht

  • Verkehrsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Verwaltungsrecht

Über uns und unsere Mandanten

Die Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei erstrecken sich von der bodenständigen Versorgung des Rechtsberatungsbedarfs am Standort der Landeshauptstadt Magdeburg über die umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung mittelständischer Unternehmen bis hin zur Vertretung und Beratung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen.

Lernen Sie uns kennen

ZERTIFIZIERUNG

Qualität ist uns wichtig

Uns ist Qualität sehr wichtig. Daher haben wir bereits vor vielen Jahren damit begonnen, die Prozesse unserer Kanzlei nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Wir lassen unser Managementsystem fortlaufend vom TÜV Süd zertifizieren, um eine stetige Optimierung unserer Arbeit für Sie zu erreichen.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

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Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

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Gesellschaftsrecht
26.08.2025

Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Erste Erfahrungen und Risiken aus Sicht der Beratungspraxis nach Inkrafttreten zum 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Ziel dieser umfassenden Reform ist die zeitgemäße Ausgestaltung der Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Partnergesellschaft (PartG). Erste Erfahrungen aus der Beratung zeigen: Insbesondere für mittelständische Unternehmen bestehen neue Handlungserfordernisse – aber auch Unsicherheiten und konkrete Risiken.

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Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz, Insolvenzrecht
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Wann ist eine Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt und liegt damit keine Geschäftsführerhaftung (mehr) vor?

Ein Geschäftsführer einer in die Insolvenz geratenen GmbH wird vom Insolvenzverwalter aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung auf Ersatz in Anspruch genommen. Die zugrundeliegende Argumentation lautet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits mehr als drei Wochen vor dem Datum des Insolvenzantrages entstanden sei. Der Geschäftsführer tritt dem mit dem Argument entgegen, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt gewesen sei.

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