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Rechtsanwalt Magdeburg

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Ihre Kanzlei in Magdeburg

Die Kanzlei RECHTSANWÄLTE REMMERS • ROBRA • MEYER Partnerschaft mbB wurde im Jahre 1995 von Herrn Dr. h. c. Walter Remmers, Landesjustizminister a. D. in Niedersachsen und Sachsen- Anhalt, sowie Herrn Rainer Robra, bis 1994 Staatssekretär im Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt, derzeit Staatsminister des Landes Sachsen-Anhalt, gegründet.

Wir bieten Rechtsberatung für Privatmandanten & Unternehmer

Unsere Fachgebiete im Überblick

  • Arbeitsrecht

  • Bau- und Architektenrecht

  • Erbrecht

  • Familienrecht

  • Gewerbliches Mietrecht

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Mediation

  • Medizin- und Arzthaftungsrecht

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Sozialrecht

  • Vergaberecht

  • Verkehrsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Verwaltungsrecht

Über uns und unsere Mandanten

Die Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei erstrecken sich von der bodenständigen Versorgung des Rechtsberatungsbedarfs am Standort der Landeshauptstadt Magdeburg über die umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung mittelständischer Unternehmen bis hin zur Vertretung und Beratung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen.

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ZERTIFIZIERUNG

Qualität ist uns wichtig

Uns ist Qualität sehr wichtig. Daher haben wir bereits vor vielen Jahren damit begonnen, die Prozesse unserer Kanzlei nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Wir lassen unser Managementsystem fortlaufend vom TÜV Süd zertifizieren, um eine stetige Optimierung unserer Arbeit für Sie zu erreichen.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Kauf-Shop-Verbraucher
Handelsrecht
10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

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Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

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Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

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