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Rechtsanwalt Magdeburg

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Ihre Kanzlei in Magdeburg

Die Kanzlei RECHTSANWÄLTE REMMERS • ROBRA • MEYER Partnerschaft mbB wurde im Jahre 1995 von Herrn Dr. h. c. Walter Remmers, Landesjustizminister a. D. in Niedersachsen und Sachsen- Anhalt, sowie Herrn Rainer Robra, bis 1994 Staatssekretär im Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt, derzeit Staatsminister des Landes Sachsen-Anhalt, gegründet.

Wir bieten Rechtsberatung für Privatmandanten & Unternehmer

Unsere Fachgebiete im Überblick

  • Arbeitsrecht

  • Bau- und Architektenrecht

  • Erbrecht

  • Familienrecht

  • Gewerbliches Mietrecht

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Mediation

  • Medizin- und Arzthaftungsrecht

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Sozialrecht

  • Vergaberecht

  • Verkehrsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Verwaltungsrecht

Über uns und unsere Mandanten

Die Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei erstrecken sich von der bodenständigen Versorgung des Rechtsberatungsbedarfs am Standort der Landeshauptstadt Magdeburg über die umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung mittelständischer Unternehmen bis hin zur Vertretung und Beratung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen.

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ZERTIFIZIERUNG

Qualität ist uns wichtig

Uns ist Qualität sehr wichtig. Daher haben wir bereits vor vielen Jahren damit begonnen, die Prozesse unserer Kanzlei nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Wir lassen unser Managementsystem fortlaufend vom TÜV Süd zertifizieren, um eine stetige Optimierung unserer Arbeit für Sie zu erreichen.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

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Medizin
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

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Kauf-Shop-Verbraucher
Handelsrecht
10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

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