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Rechtsanwalt Magdeburg

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Ihre Kanzlei in Magdeburg

Die Kanzlei RECHTSANWÄLTE REMMERS • ROBRA • MEYER Partnerschaft mbB wurde im Jahre 1995 von Herrn Dr. h. c. Walter Remmers, Landesjustizminister a. D. in Niedersachsen und Sachsen- Anhalt, sowie Herrn Rainer Robra, bis 1994 Staatssekretär im Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt, derzeit Staatsminister des Landes Sachsen-Anhalt, gegründet.

Wir bieten Rechtsberatung für Privatmandanten & Unternehmer

Unsere Fachgebiete im Überblick

  • Arbeitsrecht

  • Bau- und Architektenrecht

  • Erbrecht

  • Familienrecht

  • Gewerbliches Mietrecht

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Mediation

  • Medizin- und Arzthaftungsrecht

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Sozialrecht

  • Vergaberecht

  • Verkehrsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Verwaltungsrecht

Über uns und unsere Mandanten

Die Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei erstrecken sich von der bodenständigen Versorgung des Rechtsberatungsbedarfs am Standort der Landeshauptstadt Magdeburg über die umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung mittelständischer Unternehmen bis hin zur Vertretung und Beratung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen.

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ZERTIFIZIERUNG

Qualität ist uns wichtig

Uns ist Qualität sehr wichtig. Daher haben wir bereits vor vielen Jahren damit begonnen, die Prozesse unserer Kanzlei nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Wir lassen unser Managementsystem fortlaufend vom TÜV Süd zertifizieren, um eine stetige Optimierung unserer Arbeit für Sie zu erreichen.

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Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

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02.02.2026

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Die Vergütung von Mehrarbeit gehört zu den klassischen Streitfragen im Arbeitsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen tariflicher Gestaltungsmacht und dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot. Mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen beanstandet, die Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Auslegung von Tarifverträgen und die Praxis der Arbeitszeitvergütung.

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